Soziotherapie

 

Menschen, die wegen schwerer psychischer Erkrankungen (z. B. Schizophrenie) nicht in der Lage sind ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen selbstständig in Anspruch zu nehmen, kann durch Soziotherapie nach § 37a SGB V entsprechende Hilfestellung gegeben werden. Darunter fällt z. B. die Begleitung zu Arztbesuchen und die Unterstützung im Umgang mit Problemen und Folgen der psychischen Erkrankung.

Voraussetzungen

  • Verordnung durch einen Psychiater oder die Psychiatrische Institutsambulanz
  • Erstellung eines gemeinsamen Betreuungsplans mit dem Facharzt
  • Antrag auf Genehmigung des Betreuungsplans bei der Krankenkasse
  • Pro Betreuungseinheit bzw. pro Kontakt sind für den Betroffenen 5 Euro Eigenbeteiligung an die Krankenkasse zu zahlen

Unser Angebot

  • Leistungen entsprechend dem individuellen Betreuungsplan 
  • Förderung der persönlichen Initiative der Betroffenen
  
Diakonisches Werk in Bretten
Hermann-Beuttenmüller-Str. 14
75015 Bretten