Soziotherapie
Menschen, die wegen schwerer psychischer Erkrankungen (z. B. Schizophrenie) nicht in der Lage sind ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen selbstständig in Anspruch zu nehmen, kann durch Soziotherapie nach § 37a SGB V entsprechende Hilfestellung gegeben werden. Darunter fällt z. B. die Begleitung zu Arztbesuchen und die Unterstützung im Umgang mit Problemen und Folgen der psychischen Erkrankung.
Voraussetzungen
- Verordnung durch einen Psychiater oder die Psychiatrische Institutsambulanz
- Erstellung eines gemeinsamen Betreuungsplans mit dem Facharzt
- Antrag auf Genehmigung des Betreuungsplans bei der Krankenkasse
- Pro Betreuungseinheit bzw. pro Kontakt sind für den Betroffenen 5 Euro Eigenbeteiligung an die Krankenkasse zu zahlen
Unser Angebot
- Leistungen entsprechend dem individuellen Betreuungsplan
- Förderung der persönlichen Initiative der Betroffenen


