Kinderschutz & Kindeswohlgefährdung
Seit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes am 1. Januar 2012, haben alle Personen, die in beruflichem Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall einen Anspruch auf Beratung durch eine erfahrene Fachkraft. Jeder der hauptberuflich oder nebenberuflich mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, darf diese Beratung in Anspruch nehmen.
Im Auftrag des Jugendamtes übernimmt die Psychologische Beratungsstelle und Erziehungsberatungsstelle der Diakonischen Werke in Bretten und Bruchsal diesen Auftrag für den Landkreis Karlsruhe.
Die Beratung richtet sich z. B. an
- Lehrer/-innen/Personal in Schulen
- Gruppenleiter/-innen und Übungsleiter/-innen
- Sporttrainer/-innen
- Mitarbeiter/-innen von Musik- und Tanzschulen
- Ausbilder/-innen im Einzelhandel und in der Gastronomie
- sogenannte Berufsgeheimnisträger/-innen wie z. B.
- Ärztinnen und Ärzte/Hebammen
- Ergtherapeuten/-innen und Logopäden/-innen
- niedergelassene Psychologen/-innen, Kinder- und Jugendtherapeuten/-innen
- Ehe-/Familien- und Jugendberater/-innen
- Sozialarbeiter/-innen der Suchtberatung/der Schwangerschaftskonfliktberatung
Werden im Rahmen Ihrer Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung wahrgenommen, haben Sie Anspruch auf Beratung. Für diese Beratungen gibt es „insoweit erfahrene Fachkräfte“. Diese sind auf Gefährdungs- und Risikoabschätzungen spezialisiert und haben praktische Erfahrung darin, Gefahren für das Kindeswohl zu beurteilen und Sie zu beraten.
Die Beratung wird in anonymisierter Form durchgeführt. Es geht dabei um die Beurteilung von Anzeichen und um die Frage, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegen könnte oder nicht. Auch die Beratung zu geeigneten Hilfen kann Inhalt der Beratung sein.
Bei akuter Kindeswohlgefährdung kann das Jugendamt direkt informiert werden.


