Hilfen zum selbstständigen Leben
Übersteigt das Einkommen und Vermögen bestimmte Freigrenzen, so besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme des Sozialhilfeträgers für Assistenzleistungen im Wohn- und Sozialraum. Das Vermögen muss bis zum Erreichen der Vermögensfreigrenze eingesetzt werden.
Aus diesem Grund bietet das Diakonische Werk im Landkreis Karlsruhe „Hilfen zum selbstständigen Leben“ an, ein Angebot für Menschen, die mit eigenen Mitteln begleitetes Wohnen in Anspruch nehmen wollen. Die Nutzer haben die Möglichkeit, zwischen vier Hilfebedarfsgruppen zu wählen.
Art und Umfang der Betreuung werden vertraglich zwischen dem Diakonischen Werk und dem das begleitende Wohnen nutzenden Menschen oder seinem rechtlichen Betreuer vereinbart.


