Antragsverfahren für begleitetes Wohnen

 

Die Assistenzleistungen im Wohn- und Sozialraum sind eine Betreuungsleistung, die in der Regel auf Antrag beim Sozialhilfeträger gewährt werden. Es werden Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz erbracht, die überwiegend vom Landkreis Karlsruhe getragen werden. In wenigen Einzelfällen sind nach dem Herkunftsprinzip andere Landkreise zuständig.

Im Antragsverfahren erfolgt auf Veranlassung des Kostenträgers auch ein Gutachten durch einen Facharzt. Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens prüft der Sozialhilfeträger außerdem, ob und in welcher Höhe die Betroffenen selbst für die Maßnahme aufkommen müssen.

Bei Fragen zum Antragsverfahren sprechen Sie uns gerne an.