Bei Erwachsenen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können, findet das Betreuungsrecht Anwendung. Für sie wird ein Betreuer vom zuständigen Betreuungsgericht bestellt, der ihre Rechte und Bedürfnisse vertritt, z.B. im Bereich der Vermögenssorge, in Wohnungsangelegenheiten oder Behördenangelegenheiten.
Wenn Familienmitglieder, Verwandte oder Menschen aus dem nahen Umfeld des Betroffenen eine Betreuung nicht übernehmen können, bietet der Diakonieverein für rechtliche Betreuungen im Landkreis Karlsruhe e. V. rechtliche Betreuungen durch ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen an. Betreuungen können an eine Fachkraft des Diakonieverbandes übertragen werden, die die Betreuung dann hauptamtlich führt.
Unser Betreuungsverein ist ein vom Kommunalverband für Jugend- und Soziales Baden-Württemberg anerkannter Verein.
Unsere Aufgaben
- Führung rechtlicher Betreuungen durch qualifizierte Mitarbeitende
- Schulung, Vermittlung und Begleitung von ehrenamtlich rechtlichen Betreuer/-innen
- Informationsveranstaltungen und Einzelberatungen zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
- Beratung und Unterstützung von Bevollmächtigen
Alle Beratungs- und Unterstützungsangebote sind kostenfrei, offen für alle Menschen und unabhängig von Religion oder Herkunft.
Wir stehen unter Schweigepflicht und begegnen Ihnen mit Fachlichkeit und Wertschätzung.
Termine werden nach vorheriger Vereinbarung, per Telefon, E-Mail oder persönlich vor Ort vergeben.
Unterstützt durch
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