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Bei Erwachsenen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können, findet das Betreuungsgesetz Anwendung, d.h. für sie wird ein Betreuer vom zuständigen Betreuungsgericht bestellt.
Als Betreuer können Familienmitglieder, Verwandte oder vertraute Personen ehrenamtlich tätig werden. Betreuungen können aber auch an eine Fachkraft des Diakonieverbandes übertragen werden, die die Betreuung dann hauptamtlich führt.
Dabei geht es um Aufgabenkreise wie:
• Vermögenssorge
• Aufenthaltsbestimmungen
• Gesundheitsfürsorge
• Wohnungsangelegenheiten
• Vertretung gegenüber Behörden und anderen Institutionen
Die Querschnittsmitarbeiter des Diakonievereins, Herr Sänger und Frau Gutmann, beraten und begleiten ehrenamtliche Betreuer. Zusätzlich werden Fortbildungen und Informationsveranstaltungen angeboten, insbesondere zu den Themenbereichen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung.
In diesem Arbeitsbereich sind ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig.
>>> Veranstaltungen Diakonieverein 2013 (PDF) 
>>> Flyer Diakonieverein (PDF)
Diakonisches Werk Ettlingen:
Peter Sänger (Dipl.-Sozialarbeiter)
Geschäftsführung Diakonieverein
ettlingen@diakonie-laka.de
Diakonisches Werk Bruchsal:
Sonja Gutmann (Dipl.-Sozialpädagogin)
bruchsal@diakonie-laka.de