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Seit dem 01.01.2005 ist das SGB II Grundsicherung für Arbeitssuchende in Kraft. Die Leistungen der Arbeitslosen- und Sozialhilfe wurden zusammengeführt und in das Sozialgesetzbuch aufgenommen. Menschen, die aufgrund langer Arbeitslosigkeit oder aus anderen Gründen absehbar nicht in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden können, haben die Möglichkeit, eine Arbeitsgelegenheit aufzunehmen.
Der tägliche Stundenumfang liegt zwischen drei und sechs Stunden über eine max. Dauer von 12 Monaten. Die arbeitssuchenden Menschen erhalten zu ihrem Arbeitslosengeld 1,50€ pro geleistete Stunde.
Die Arbeitsgelegenheiten müssen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse liegen.
Diakonisches Werk Ettlingen: Andrea Mehnert (Dipl.-Sozialarbeiterin (FH), Systemische Therapeutin und Beraterin (SG))
ettlingen@diakonie-laka.de